Wussten Sie schon?
Bislang wurden sogenannte Effizienzhäuser staatlich gefördert. Sämtliche Förderprogramme über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für klimafreundliches Bauen (alle Effizienzhaus-Stufen) wurden am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Seit 01.09.2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG bündelt die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in nur einem Gesetz. Kernziele des GEG sind der sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden und eine Zunahme an erneuerbaren Energien zur Wärme,- Kälte- oder Stromerzeugung.
Im Neubau gibt es verschiedene Anhaltspunkte, um die Effizienz eines Gebäudes zu beurteilen.
Bis zum 24.01.2022 gehörte die Einteilung von Gebäuden in Effizienzhaus-Stufen dazu. Aktuell hat die Bundesregierung jedoch sämtliche Förderprogramme gestoppt. Dies betrifft auch die Förderstufen 40 und 40 Plus. Wie die Neuordnung der Förderprogramme aussehen soll, ist derzeit noch unklar.
Glücklicherweise bietet ein weiterer Faktor, die Energieeffizienzklasse im Energieausweis, eine gute Orientierung, wie energiesparend das geplante Haus ist und hilft Hausbauinteressenten, die richtige Wahl zu treffen. Unabhängig von Förderstufen der staatlichen KfW-Bank.
Energieeffizienzklasse:
Häuser werden in Energieeffizienzklassen von „A+ bis H“ eingeteilt. Ähnlich wie das Energielabel bei Elektrogeräten erteilt die Farbskala im Energieausweis auf einen Blick Auskunft darüber, wie energiesparend ein Gebäude ist. Während grün mit „A“ bzw. „A+“ für sehr energiesparend steht, liegt der Wert „H“ im roten Bereich und steht für nicht energiesparend. Je besser die Klasse, desto weniger Energiekosten fallen in der Regel im späteren Hausbetrieb an und desto weniger Co2 Emissionen werden erzeugt. Somit sagen die Energieeffizienzklassen viel über die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit eines Gebäudes aus, auch im Hinblick auf den Wiederverkaufswert.
Alle HUF Häuser entsprechen bereits in der Grundausstattung der Energieeffizienzklasse A oder A+.
Hintergrundinformationen zu den Effizienzhaus-Stufen:
Bei Neubauten wurde die Höhe der Förderung auf Basis des energetischen Gebäudestandards festgelegt. Als Gedankenstütze diente: Je effizienter ein Haus, desto höher die Förderung.
Ab 01.02.2022 sollten zwei Effizienz-Stufen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Das Effizienzhaus 40 und 40 Plus. Die Förderprogramme sind nun nicht mehr verfügbar.
„Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.“ (Quelle Website KfW)
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